Zuchtvoraussetzungen

Die Zucht der Rasse Boston Terrier im VDH (FCI) ist in Deutschland im Klub für Terrier und im 1. Club für Boston Terrier möglich.
Folgende zusammengefasste Voraussetzungen sind dort jeweils für die Zuchtzulassung (ZZL) und somit für die Zuchtverwendung erforderlich:

Klub für Terrier (KfT)

Der Klub für Terrier von 1894 e.V. betreut den großen Anteil der aktiven Züchter und Deckrüdenbesitzer mit folgenden Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Zuchtzulassung:

Zur ZZL zugelassen sind nur Boston Terrier,

  • die in das Zuchtbuch oder das Register des KfT eingetragen und nicht mit einem Zuchtverbot belegt sind.
  • die anhand ihrer Tätowiernummer oder ihres Transpondercodes (Mikrochip) eindeutig identifizierbar sind.
  • die nicht krankheitsverdächtig oder krank sind.
  • die das Mindestalter für die Vorstellung zur ZZL erreicht haben. Das Mindestalter hat ein Hund nach Vollendung des 12. Lebensmonates erreicht.
  • für die der Nachweis des DNA-Profils für die Einlagerung der Blutprobe erstellt wurde.
  • für die zwei Ausstellungsbewertungen von mindestens „Sehr gut“ von KfT geschützten Ausstellungen vorliegen.
  • für welche die zur Zucht notwendigen Gesundheitsbescheinigungen vorliegen.

Folgende Gesundheitsbescheinigungen sind nötig:

  • Untersuchung auf Patella-Luxation. Der vom Züchter/Halter in Anspruch genommene Tierarzt muss ein vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (BpT) angebotenes Fortbildungsseminar für die Vorsorgeuntersuchung auf Patellaluxation bei Hunden absolviert haben.
  • DNA-Untersuchung auf JHK (juveniler hereditärer Katarakt) beim Boston Terrier.
  • Untersuchung auf PRA, Katarakt, Linsenluxation, Entropium, Ektropium, Glaukom, Retinadysplasie (ausgenommen fokale Form) oder andere, die Lebensqualität einschränkende erbliche Augenkrankheiten. Die Untersuchung hat bei einem qualifizierten Tierarzt, der Mitglied des Dortmunder Kreises sein muss, stattzufinden. Soll eine weitere Zuchtverwendung nach Vollendung des 4. Lebensjahres erfolgen, ist diese Untersuchung zu wiederholen. Gleiches gilt bei einer Zuchtverwendung nach Vollendung des 6. Lebensjahres. Die Zuchtzulassung ist daher nach Vollendung des 4. und nach Vollendung des 6. Lebensjahres vorübergehend solange ausgesetzt, bis eine erneute Augenuntersuchung durchgeführt wurde. Erst danach kann eine Zuchtmaßnahme (beginnt mit dem Deckakt) erfolgen.
  • Röntgenuntersuchung auf Veränderungen der Wirbelsäule, diese Aufnahmen werden von einem zentralen Gutachter ausgewertet.
  • Absolvierung eines Fitness-Tests


Die ausführliche KfT-Zuchtzulassungsordnung finden Sie hier Zuchtzulassungs-Ordnung
Die vom KfT/VDH zugelassenen Untersuchungsstellen für Patellaluxation bei Hunden finden Sie hier Tierärzteverband
(Kleiner Tipp, geben Sie bei der Suche mit PLZ nur die ersten zwei bis drei Ziffern ein!)

Die wichtigsten Punkte einer ZZL im KfT

Zuchtzulassungen dürfen nur von Zuchtrichtern ausgesprochen werden, die auf der VDH-Zuchtrichterliste eingetragen sind. Bei Zuchtzulassungsveranstaltungen für die Rassen des KfT dürfen nur speziell geschulte Zuchtrichter zum Einsatz kommen, die vom Vorstand auf Vorschlag des Zuchtrichterausschusses benannt werden.
Über die Standardkenntnisse hinaus müssen diese Richter Kenntnisse im Bereich der Überprüfung des Sozialverhaltens von Hunden besitzen.

Fehlt eine der notwendigen Voraussetzungen zur ZZL, ist der Hund von der Beurteilung ausgeschlossen.
Dies ist auf dem ZZ-Formular zu vermerken.

Von besonderer Bedeutung ist die Beurteilung des stresstoleranten und sozial verträglichen Verhaltens der Hunde. Beim *Wesenstest* ist zu überprüfen das

Verhalten während der Erscheinungsbildbeurteilung
Verhalten in einer Menschengruppe
Verhalten mit Artgenossen
Verhalten bei akustischen Einflüssen
Verhalten bei auffälligen optischen Reizen
Temperament

Erteilte Zuchtzulassungen im Alter von 9-15 Monaten gelten nur 1 Jahr!

Hat der Hund den 15. Lebensmonat überschritten, gilt die ZZL bis zum Erreichen der Zuchtaltersgrenze (Bei Hündinnen bis 8 Jahre, bei Rüden unbegrenzt).

Hat der Hund den 20. Lebensmonat überschritten und werden drei Formwertbeurteilungen „Vorzüglich“ von KfT/VDH geschützten Zuchtschauen vorgelegt, kann der Hund zusätzlich angekört werden.

Hündinnen dürfen frühestens nach Vollendung des 15. Lebensmonats in der Zucht eingesetzt werden.
Rüden dürfen frühestens nach Vollendung des 12. Lebensmonats zur Zucht eingesetzt werden.

Weitere Informationen: Zuchtordnung KfT


1. Club für Boston Terrier (CBD)

Die prinzipielle Voraussetzung für jede Zuchtverwendung ist die Gesundheit beider Zuchtpartner. Es darf nur mit gesunden, wesensfesten Hunden gezüchtet werden.

Das Mindestalter zum Zeitpunkt der ersten Zuchtverwendung ist für Rüden auf 14 Monate und für Hündinnen auf 16 Monate festgesetzt.
Die Zuchtzulassung darf ab 13 Monate durchgeführt werden. 
Das Mindestgewicht für Zuchttiere beträgt 6 kg.

Die wichtigsten Punkte einer ZZL im CBD

Die Zuchtzulassung kann nur durchgeführt werden, wenn 10 Tage vor der ZZL folgende Unterlagen vorliegen:

  • Allgemeine Untersuchung – Ergebnis: keine Qualzuchtmerkmale.
  • Belastungstest – Ergebnis: bestanden.
  • Der AV (Ahnenverlustkoeffizient) des zur Zucht vorgesehenen Boston Terriers darf die 15% nicht überschreiten.
  • das Datum der Patella Untersuchung, das Ergebnis und die Nummer des Patella Bogens.
  • 3 aktuelle, aussagekräftige Bilder (eins von rechts, eins von links und eins von vorn) des Hundes.
  • Überweisungsbeleg über die Gebühr für die ZZL auf das Konto des 1. CBD.
  • Ahnentafel
  • Eigentumsnachweis (Kopie)

Weitere Informationen: Zuchtordnung 1.CBD